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Aktuelles

Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte (Stand: 11.12.2020)

Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?

Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten, grippeähnlichen Krankheitssymptomen wie

  • Fieber
  • Husten
  • Kurzatmigkeit, Luftnot
  • Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
  • Hals- oder Ohrenschmerzen
  • (fiebriger) Schnupfen
  • Gliederschmerzen
  • starke Bauchschmerzen
  • Erbrechen oder Durchfall

ist der Schulbesuch nicht erlaubt.

Falls Ihr Kind eine/n Arzt/Ärztin benötigt, so nehmen Sie bitte Kontakt auf. Ihr/e Arzt/Ärztin entscheidet, ob ein Covid-19-Test nötig ist und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen bis zum erneuten Schulbesuch.

Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn

  • die Schülerin bzw. der Schüler 48 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten),
  • die Schülerin bzw. der Schüler 48 Stunden fieberfrei war,

Die Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Atteste oder eines negativen Covid-19-Tests ist nicht erforderlich. Die Schulleitung kann jedoch eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass das Kind mindestens 48 Stunden symptomfrei war.

Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkäl-tungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Schule gehen?

  • Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch mit leichten Erkältungssymptomen erlaubt.
  • Für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 gilt:
    • Ab dem Tag, an dem die Symptome aufgetreten sind, ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
    • Der Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn
      • nach mindestens 48 Stunden nach Auftreten der Symptome kein Fieber entwickelt wurde.
      • und im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erkältungssymptomen leiden bzw. bei diesen eine Sars-Cov2 Infektion ausgeschlossen wurde
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