Übertritt
Übertritt in Gymnasium 5
Die neuen Übertrittsregelungen auf einen Blick
MO, 10.05.2010 bis 14.05.2010 Neuanmmeldung
Wir benötigen zur Anmeldung ihres Kindes:
- Übertrittszeugnis
- Kopie der Geburtsurkunde
- Passbild
- bei alleinerziehenden Eltern ggf. Sorgerechtsbeschluss
Übertrittszeugnis
Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten Anfang Mai ein Übertrittszeugnis. Dieses enthält:
1. die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern,
2. die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch (D), Mathematik (M), Heimat- und Sachunterricht (HSU),
3. eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens,
4. eine zusammenfassende Beurteilung, in der die Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.
Übertrittsregelungen
Hinweis: Die vierstufige Wirtschaftsschule ist von diesen Regelungen nicht betroffen. Sie existiert weiterhin, und auch der Übertritt nach der 6. Klasse Hauptschule ist weiterhin möglich.
von der 4. Klasse Grundschule:
Durchschnittsnote aus
Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht (Übertrittszeugnis) in der Jahrgangsstufe 4:
- bis 2,33: Übertritt uneingeschränkt möglich
- in allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht
von der 5. Klasse Hauptschule:
Durchschnittsnote aus
Deutsch und Mathematik (Übertrittszeugnis) in der Jahrgangsstufe 5:
- bis 2,0: Übertritt uneingeschränkt möglich
- in allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht
von der 5. Klasse Realschule:
- Bei Vorliegen der Vorrückungserlaubnis und einem Durchschnitt bis 2,33 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Jahreszeugnis uneingeschränkt möglich.
- In allen anderen Fällen ist der Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht (zum Nachtermin).
Bitte beachten Sie unbedingt die Mitteilungen des KM in Fragen des Übertritts!:
Gesamtkonzept des kind- und begabungsgerechten Übertritts. www.km.bayern.de
Der Probeunterricht findet statt vom 15.- 20. 5. 2010, so auch am Egbert - Gymnasium.

